
ÖFFENTLICHES BAURECHT
Im öffentlichen Baurecht begleiten wir Privatpersonen, Investoren, Banken, Projektentwickler und die Öffentliche Hand. Nachfolgend haben wir einige Kerntätigkeiten im öffentlichen Baurecht aufgeführt. Fragen Sie uns gerne persönlich und unverbindlich an, sollten Sie unsicher sein, ob wir Ihren Fall betreuen können.
Planaufstellungsverfahren
Wir beraten Kommunen bei der Planaufstellung und verteidigen Bauleitplanung vor den Oberverwaltungsgerichten. Gleichzeitig beraten und vertreten wir auch beim Angriff rechtswidriger Bauleitplanung.
Städtebauliche Verträge
Wir beraten hinsichtlich legaler Gestaltungsmöglichkeiten städtebaulicher Verträge und erstellen individuelle, rechtssichere Verträge für Kommunen wie Privatpersonen.
Evaluation möglicher
Entwicklungspotenziale
In Zeiten hoher Grundstückspreise erzielen wir vor Immobilientransaktionen als auch in der Planungsphase für Sie einen Mehrwert, indem wir die rechtlichen Möglichkeiten der Grundstücksnutzung evaluieren und dabei alle juristisch möglichen Optimierungen vor Augen nehmen. Da auch ein Genehmigungsverfahren ohne Erfolgsaussichten wertvolle Ressourcen bindet, ist die Prüfung in jedem Fall werthaltig. Eine Evaluation einer Immobilie kann vor der Transaktion Folgeprobleme ersparen, aber auch versteckte Potenziale zum Vorschein bringen und so Verhandlungsvorteile aufzeigen.
Angriff von Baugenehmigungen und Abwehr von
Nachbarwidersprüchen
und Nachbarklagen
Wir helfen Mandanten in Situationen, in denen eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt wurde, etwa Gemeinden, deren Einverständnis nach § 36 BauGB ersetzt wurde oder Anwohnern, die durch die Genehmigung in beachtlicher Weise benachteiligt werden.
Baugenehmigungs-
verfahren
Wir begleiten unsere Mandanten im Genehmigungsverfahren, evaluieren vor Antragstellung die rechtlich mögliche Nutzung, im besten Fall bereits vor Antragstellung und vor- oder zur Verhinderung eines Widerspruch- oder Klageverfahrens. Hierbei legen wir großen Wert auf den direkten Kontakt und Austausch mit den jeweiligen Entscheidungsträgern bei der zuständigen Fachbehörde.
Sollten alle Stricke reißen, vertreten wir unsere Mandanten aber auch bei der Durchsetzung ihrer Baugenehmigung im Widerspruchs- oder Klageverfahren sowie bei der Verteidigung einer durch Dritte angegriffenen Genehmigung.
Bauplanungs- und Bauoordnungsrechtliche
Beratung und Stellungnahme
Wir beraten Sie anhand der aktuellen Gesetzeslage individuell zu konkreten Fragen zu Ihrem Projekt und geben auf Wunsch auch stichhaltige Stellungnahmen ab. Gerne bieten wir dabei auch Einschätzungen zu den Möglichkeiten des sog. "Bauturbos" und ob Ihr Vorhaben konkret davon profitieren kann.