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ÖFFENTLICHES BAURECHT

Im öffentlichen Baurecht begleiten wir bundesweit Privatpersonen, Investoren, Banken, Projektentwickler und die Öffentliche Hand.​ Unsere baurechtliche Praxis für die öffentliche Hand finden Sie über nachfolgenden Link.

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Da im öffentlichen Baurecht ein persönlicher Kontakt vor Ort in vielen Fällen nicht oder nur in geringem Umfang erforderlich ist, können wir zahlreiche Mandate von Mainz aus bearbeiten und Mandanten so bundesweit unterstützen. Sprechen Sie uns gerne an. Wir teilen Ihnen kostenlos und unverbindlich mit, ob eine Betreuung auch in Ihrem Fall möglich ist.

 

​​​​​​​​​Nachfolgend haben wir einige Kerntätigkeiten im öffentlichen Baurecht aufgeführt, die einen Ausschnitt unseres Tätigkeitsprofils abbilden. 

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B A U O R D N U N G S
R E C H T 



 

Vertretung und Unterstützung im Falle einer

Nutzungsuntersagung oder Beseitigungsverfügung

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Vertretung und Unterstützung im

Baugenehmigungsverfahren

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Angriff auf- und Verteidigung von Baugenehmigungen​ vor den Verwaltungsgerichten

 

Gutachten und Stellungnahmen

Unsere Rechtsanwälte im öffentlichen Baurecht

FAQ

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