BAUPLANUNGSRECHT
Das Bauplanungsrecht entscheidet, ob, was und in welchem Umfang auf einem Grundstück gebaut oder eine bestehende bauliche Anlage genutzt werden darf.
Maßgeblich sind insbesondere Bebauungspläne, die Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und das Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Wir prüfen die planungsrechtlichen Möglichkeiten eines Vorhabens, entwickeln eine tragfähige Genehmigungsstrategie und vertreten Bauherren, Unternehmen und Kommunen gegenüber Behörden und vor Gericht.

Häufige Fragen
Ich habe Fragen zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Wie kann etwa die naturschutzrechtliche Ausgleichsplanung rechtskonform erfolgen?
Wir beraten Kommunen und Private bei der Planaufstellung (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan). Bei der Bauleitplanung unterstützen wir Kommunen etwa bei komplexen rechtlichen Fragestellungen im Aufstellungsverfahren, wie beispielsweise der rechtskonformen Gestaltung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsplanung, der Ausgestaltung städtebaulicher Verträge, der rechtskonformen Durchführung des Umlegungs- oder Enteignungsverfahrens oder durch Beratung hinsichtlich zweckdienlicher Festsetzungen. Nicht zuletzt überprüfen wir aber auch Bebauungspläne noch vor der Inkraftsetzung, um etwaige Risiken bestmöglich auszuschließen.
Ein Anwohner hat eine umfassende Stellungnahme gegen Festsetzungen des geplanten Bebauungsplans eingereicht oder bereits Klage beim Oberverwaltungsgericht erhoben. Wie kann die Gemeinde reagieren?
Die Gemeinde hat einen Bebauungsplan erlassen, der mich benachteiligt. Welche Möglichkeiten habe ich, mich rechtlich zu wehren?
Wir vertreten Kommunen und Private auch bei der rechtlichen Auseinandersetzung bezüglich Bauleitplanung.
Rechtliche Streitigkeiten über Bebauungspläne zeichnen sich oftmals schon während der sogenannten Planaufstellung – genauer gesagt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung – ab, wenn Anwohner ihre Stellungnahmen einreichen. Dies ist hilfreich, da die Gemeinde so ihre Eingaben überprüfen und mögliche Fehler noch rechtzeitig erkennen und entsprechend korrigieren kann. Sinnvollerweise unterstützen wir oftmals schon in dieser frühen Planungsphase, um Gemeinden bei der Einordnung und Bewertung der Stellungnahme zu helfen. Auf der anderen Seite beraten wir Anwohner dabei, möglichst stichhaltige Einwände zu formulieren, die die Gemeinden dann zur Berücksichtigung anregen.
Ein späterer Angriff auf ein Bebauungsplan kann direkt erfolgen, als sogenanntes Normenkontrollverfahren vor den Oberverwaltungsgerichten, aber auch indirekt, etwa im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, das bei einem Verwaltungsgericht anhängig ist. Ein indirekter Angriff kommt immer dann in Betracht, wenn es um die Frage geht, ob der Bebauungsplan überhaupt Anwendung auf das Vorhaben findet, seine planungsrechtliche Zulässigkeit sich also nach § 30 BauGB oder nach § 34 BauGB zu richten hat.
Die möglichen Streitpunkte sind mannigfaltig. Gelegentlich wird im Verwaltungsrechtsstreit dann über Formfragen, oft aber über die inhaltlichen Details der betreffenden Planung gestritten. Gegenstand kann auch die Frage sein, ob die Gemeinde einen bestimmten Belang - wie beispielsweise die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse oder Belange des Naturschutzes - richtig ermittelt und abgewogen hat.
Greift ein Fehler des Bebauungsplans durch und macht diesen insgesamt unwirksam? Muss die Gemeinde einen neuen Bebauungsplan aufstellen?
Muss ich meine Planung nach dem Bebauungsplan richten oder ist dieser nicht anzuwenden?
Wir beraten Kommunen wie Privatpersonen bei der Bewertung bestehender Bauleitplanung. Meistens geht es dabei - aus unterschiedlichen Perspektiven - darum, mögliche Fehlerquellen aufzufinden oder erkannte Probleme zu bewerten. Die Fehlerfolgen möglicher Planungsfehler sind vielfältig. Wir helfen gerne bei der Einordnung.
Je nach Fragestellung unterstützen wir bei der Heilung einer fehlerhaften Planung oder greifen diese gezielt an. Gerade im Genehmigungsverfahren kann die (Nicht-) Anwendung eines Bebauungsplans erhebliche Auswirkungen auf den zulässigen Umfang eines Projektes haben.
Ich interessiere mich für eine bestimmte Immobilie. Wie finde ich noch vor dem Kauf heraus, ob sich das Grundstück noch besser verwerten lässt, als es angeboten wird? Kann ich das absichern? Wie schütze ich mich vor eventuellen Problemen einer künftigen Immobilie?
In Zeiten hoher Grundstückspreise erzielen wir vor Immobilientransaktionen als auch in der Planungsphase für Sie einen Mehrwert, indem wir die rechtlichen Möglichkeiten der Grundstücksnutzung evaluieren und dabei alle juristisch möglichen Optimierungen vor Augen nehmen. Für eine entsprechende planungsrechtliche Zusicherung (Bauvoranfrage) müssen Sie nicht Eigentümer sein. Die Transaktion lässt sich vertraglich zudem an eine Zusage der jeweiligen Bauaufsicht binden.
Da auch ein Genehmigungsverfahren ohne Erfolgsaussichten wertvolle Ressourcen bindet, ist die Prüfung in jedem Fall werthaltig. Eine Evaluation einer Immobilie kann vor der Transaktion Folgeprobleme ersparen – wie sie etwa durch nicht genehmigte Nutzungen eines Dach- oder Kellergeschosses oftmals bestehen – , aber auch versteckte Potenziale zum Vorschein bringen und so Verhandlungsvorteile aufzeigen.
Ich benötige Hilfe bei der Ausgestaltung eines städtebaulichen Vertrages. Wie kann ich bestimmte Regelungen rechtssicher vereinbaren?
Wir beraten hinsichtlich legaler Gestaltungsmöglichkeiten städtebaulicher Verträge und erstellen individuelle, rechtssichere Verträge für Kommunen wie Privatpersonen.
Auf Wunsch steigen wir hierzu gerne auch in die Verhandlung ein.
Ich benötige ein Gutachten, können Sie uns hierbei helfen?
Auf Wunsch erstellen wir auf dem Gebiet des Bauplanungsrechts spezifische Fachgutachten, etwa zur Einordnung der Wirksamkeit eines Bebauungsplans, der rechtlichen Entwicklungsmöglichkeit einer Immobilie und vielen weiteren Themen.
Unsere Rechtsanwälte im öffentlichen Baurecht


