
IMMOBILIENRECHT
Im Immobilienrecht begleiten wir Privatpersonen, Investoren, Banken, Projektentwickler und die Öffentliche Hand. Nachfolgend haben wir einige Kerntätigkeiten im Immobilienrecht aufgeführt. Fragen Sie uns gerne persönlich und unverbindlich an, sollten Sie unsicher sein, ob wir Ihren Fall betreuen können.
Grundstücksrecht
Erbbaurechte und Dienstbarkeiten sind mit der Bebaubarkeit von Grundstücken eng verzahnt. Wir beraten bei der Ausgestaltung solcher Rechte und deren Durchsetzung.
(Gewerbliches-) Mietrecht
Die Ausgestaltung von Gewerbemietverträgen ist eine zentrale Weichenstellung beim Invest in Gewerbeimmobilien. Mieter und Vermieter finden bei uns die passende Beratung vor Vertragsschluss. Auch während des Mietverhältnisses beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte
Wohnungseigentumsrecht
Von der Teilungserklärung bis zur gerichtlichen Beschlussanfechtung stehen wir teilenden Eigentümern, Sondereigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen zur Seite.