KOMMUNALBERATUNG
Wir unterstützen Entscheidungsträger in Städten, Gemeinden und Landkreisen dabei, kommunale Vorhaben rechtssicher zu gestalten und Handlungsspielräume zu nutzen.
Ausgehend von unserem Schwerpunkt im öffentlichen Baurecht begleiten wir Sie bei der Bauleitplanung und städtebaulichen Verträgen sowie in damit verbundenen Fragen des Erschließungsbeitragsrechts, des Immissions- und Naturschutzes und der Enteignungsentschädigung.
Darüber hinaus beraten wir Sie im EU-Beihilfe-, Vergabe- und Abfallrecht – mit Blick auf die praktischen Anforderungen Ihrer Verwaltung und die wirtschaftlichen Interessen Ihrer Kommune.
Nachfolgend haben wir einige Kerntätigkeiten aufgeführt. Fragen Sie uns gerne unverbindlich und persönlich, sollten Sie sich unsicher sein, ob wir Ihren Fall betreuen können.