
PETER HENNINGSEN
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Vertrauensanwalt des Bundes DeutscherArchitektinnen und Architekten BDA
Schlichter für Baustreitigkeiten
Telefon:
+49 (0) 6131 6336200
E-Mail-Adresse:
Adresse:
Uferstraße 57
55116 Mainz´
Peter Henningsen studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz von Oktober 2011 bis Januar 2016. Anschließend absolvierte er von Mai 2016 bis Mai 2018 sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz mit dem Wahlfach Verwaltungsrecht, das er mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abschloss.
Seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Juli 2018 ist Herr Henningsen als Rechtsanwalt bei DORNBACH tätig. Er hat sich frühzeitig auf das Bau- und Architektenrecht spezialisiert und sich in diesem Bereich als besonders durchsetzungsstarker und strategisch versierter Prozessanwalt etabliert, was durch seinen Fachanwalt im Bau- und Architektenrecht abgerundet wird. Aufgrund seiner präzisen Analyse komplexer Sachverhalte, seiner überzeugenden Prozessführung sowie seiner ausgeprägten Verhandlungskompetenz genießt er sowohl bei Mandanten als auch bei Kollegen eine hohe fachliche Anerkennung.
Bis Ende 2019 war Herr Henningsen zudem als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Josef Ruthig) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz tätig. Seit 2024 ist er Lehrbeauftragter der Universität und hält darüber hinaus regelmäßig Seminare für Kommunalverwaltungen und Unternehmen zu aktuellen Fragestellungen des Bau- und Architektenrechts. Seine regelmäßigen Veröffentlichungen von Urteilsbesprechungen in der Zeitschrift Immobilien- und Baurecht (IBR) unterstreichen seine besondere fachliche Expertise und seine hohe Reputation in der baurechtlichen Fachöffentlichkeit.
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät und vertritt Herr Henningsen Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft, insbesondere Projektentwickler und Wohnungsbaugesellschaften, sowie Kommunen und deren wirtschaftliche Unternehmen umfassend und erfolgreich in bau- und architektenrechtlichen Angelegenheiten.
