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ÖFFENTLICHES BAURECHT

Im öffentlichen Baurecht begleiten wir auf täglicher Basis Privatpersonen, Investoren, Banken, Projektentwickler und die Öffentliche Hand.​ 

 

Nachfolgend haben wir einige Kerntätigkeiten im öffentlichen Baurecht aufgeführt, die einen Ausschnitt unseres Tätigkeitsprofils abbilden. Fragen Sie uns deshalb gerne persönlich und unverbindlich an, sollten Sie unsicher sein, ob wir Ihren Fall betreuen können.

Bauleitplanung

 

Wir beraten Kommunen und Private bei der Planaufstellung und verteidigen Bauleitplanung (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan) vor den Verwaltungsgerichten. So unterstützen wir Kommunen etwa bei komplexen rechtlichen Fragestellungen im Aufstellungsverfahren, wie beispielsweise der rechtskonformen Gestaltung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsplanung.

 

Gleichzeitig beraten und vertreten wir Private wie Kommunen auch bei der rechtlichen Auseinandersetzung mit rechtswidriger Bauleitplanung, sei es in Form von Stellungnahmen im Bauleitplanverfahren oder der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung eines Bebauungsplans.

Nutzungsuntersagung
Baueinstellungs- und
Beseitigungsverfügungen


 

Gerne unterstützen wir unsere Mandanten auch beratend wie auch prozessual, die von Nutzungsuntersagungen, Baueinstellungsverfügungen oder Beseitigungsverfügungen betroffen sind. 

Städtebauliche Verträge

 

Wir beraten hinsichtlich legaler Gestaltungsmöglichkeiten städtebaulicher Verträge und erstellen individuelle, rechtssichere Verträge für Kommunen wie Privatpersonen

Evaluation möglicher 
Entwicklungspotenziale

In Zeiten hoher Grundstückspreise erzielen wir vor Immobilientransaktionen als auch in der Planungsphase für Sie einen Mehrwert, indem wir die rechtlichen Möglichkeiten der Grundstücksnutzung evaluieren und dabei alle juristisch möglichen Optimierungen vor Augen nehmen. Da auch ein Genehmigungsverfahren ohne Erfolgsaussichten wertvolle Ressourcen bindet, ist die Prüfung in jedem Fall werthaltig. Eine Evaluation einer Immobilie kann vor der Transaktion Folgeprobleme ersparen, aber auch versteckte Potenziale zum Vorschein bringen und so Verhandlungsvorteile aufzeigen.​

Angriff von Baugenehmigungen und Abwehr von 
Nachbarwidersprüchen
und Nachbarklagen

Wir helfen Mandanten in Situationen, in denen eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt wurde, etwa Gemeinden, deren Einverständnis nach § 36 BauGB ersetzt wurde oder Anwohnern, die durch die Genehmigung in beachtlicher Weise benachteiligt werden. 

Baugenehmigungs-
verfahren

Wir begleiten unsere Mandanten im Genehmigungsverfahren, evaluieren vor Antragstellung die rechtlich mögliche Nutzung, im besten Fall bereits vor Antragstellung und vor- oder zur Verhinderung eines Widerspruch- oder Klageverfahrens. Hierbei legen wir großen Wert auf den direkten Kontakt und Austausch mit den jeweiligen Entscheidungsträgern bei der zuständigen Fachbehörde.

 

Sollten alle Stricke reißen, vertreten wir unsere Mandanten aber auch bei der Durchsetzung ihrer Baugenehmigung im Widerspruchs- oder Klageverfahren sowie bei der Verteidigung einer durch Dritte angegriffenen Genehmigung.

Bauplanungs- und Bauoordnungsrechtliche 
Beratung und Stellungnahme

Wir beraten Sie anhand der aktuellen Gesetzeslage individuell zu konkreten Fragen zu Ihrem Projekt und geben auf Wunsch auch stichhaltige Stellungnahmen ab. Gerne bieten wir dabei auch Einschätzungen zu den Möglichkeiten des sog. "Bauturbos" und ob Ihr Vorhaben konkret davon profitieren kann.

Sonstiges

Im öffentlichen Baurecht beraten wir zu einer ganzen Reihe weiterer Fragestellungen. Fragen Sie uns einfach kostenlos an, sollten Sie Fragen zum Umfang unserer Tätigkeit haben.

Unsere Rechtsanwälte im öffentlichen Baurecht

Häufig gestellte Fragen

Wann lohnt sich anwaltliche Beratung bereits vor Einreichung eines Bauantrags?

Anwaltliche Beratung kann bereits in einem frühen Entwicklungsstadium erheblichen Mehrwert bieten, etwa bei der Bewertung der Entwicklungsmöglichkeiten eines Grundstücks. So lässt sich beispielsweise klären, ob neben einer bereits vorhandenen Bebauung auf einem Grundstück im unbeplanten Innenbereich weitere Baumöglichkeiten bestehen, in welchem Umfang sich ein geplantes Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt oder ob eine Aufstockung bauplanungsrechtlich durchsetzbar erscheint.

Auch bei geplanten Abweichungen von den Vorgaben eines Bebauungsplans kann eine präventive Prüfung aufzeigen, inwieweit sich die Vorstellungen des Bauherrn rechtlich realisieren lassen. Durch unsere tägliche Befassung mit bauplanungsrechtlichen Fragestellungen erkennen wir immer wieder bislang ungenutzte Nutzungspotenziale – insbesondere bei unbebauten oder bislang lediglich als „Acker“ oder „Wiese“ betrachteten Flächen, denen eine bauliche Nutzung bisher nicht zugeschrieben wurde.

Umgekehrt kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung auch dazu beitragen, unrealistische Planungen zu vermeiden und dadurch Zeitverluste, Auseinandersetzungen mit der Bauaufsicht oder neue, bislang nicht erkannte Problemstellungen zu verhindern.

Bei bereits konkretisierten Vorhaben ist eine anwaltliche Prüfung im Vorfeld insbesondere dann sinnvoll, wenn größere Abweichungen von bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben vorgesehen sind, etwa im Rahmen der Anwendung des sogenannten „Bauturbos“. In solchen Fällen kommt es nach unserer Erfahrung maßgeblich auf eine frühzeitige Abstimmung mit der Gemeinde an – möglichst noch vor Einreichung des Bauantrags.

 

Darüber hinaus kann sich eine baurechtliche Prüfung häufig auch vor dem Erwerb eines größeren Renditeobjekts lohnen. Anhand der Bauakte lassen sich mögliche baurechtliche Risiken frühzeitig identifizieren und verborgene Problemstellungen erkennen – etwa eine fehlende Genehmigung für die Wohnnutzung im Dach- oder Kellergeschoss. Solche Fragen können für den Erwerber nachträglich erhebliche praktische und wirtschaftliche Herausforderungen begründen.

Wie werden die Kosten eines Mandats kalkuliert?

Im öffentlichen Baurecht arbeiten wir regelmäßig auf Grundlage individueller Honorarvereinbarungen mit einem festen Stundensatz. Die Kosten hängen daher maßgeblich vom zeitlichen Bearbeitungsumfang des jeweiligen Mandats ab.

Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit dem Versicherer und klären, ob und in welchem Umfang eine Kostendeckung für die gesetzlichen Gebühren in Betracht kommt. Auf Wunsch können im Einzelfall auch abweichende oder ergänzende Honorarvereinbarungen getroffen werden.

Die voraussichtlich zu erwartenden Kosten der gewünschten Leistung kommunizieren wir – soweit absehbar – bereits zu Beginn des Mandats.

Welche Unterlagen benötigen Sie für eine erste belastbare Einschätzung?

Das hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab. In Verfahren mit Bezug zu einer konkreten Bebauung – etwa bei Beseitigungsverfügungen, Baueinstellungsverfügungen oder Genehmigungsverfahren – arbeiten wir regelmäßig mit der Bauakte, den Bauantragsunterlagen und der erteilten Baugenehmigung.

 

Viele Unterlagen können wir jedoch auch unmittelbar durch Kontakt mit den zuständigen Behörden beschaffen. Daher ist es häufig nicht entscheidend, dass unsere Mandanten sämtliche Unterlagen bereits zu Beginn des Mandats vollständig griffbereit haben.

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