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KOMMUNALES BAURECHT

Im kommunalen Baurecht beraten wir hinsichtlich der Planaufstellung und vertreten Kommunen etwa bei der Verteidigung von Bauleitplanung sowie der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens. 

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Häufige Fragen

Unsere Gemeinde plant die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Können wir die gewünschten Ziele mit den angedachten Festsetzungen rechtssicher erreichen? 

Was ist beim Ausgleich der Eingriffe in die Natur zu beachten?





 

Wir beraten Kommunen und Private bei der Planaufstellung (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan).

 

Bei der Bauleitplanung unterstützen wir Kommunen etwa bei komplexen rechtlichen Fragestellungen im Aufstellungsverfahren, wie beispielsweise der rechtskonformen Gestaltung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsplanung, der Ausgestaltung städtebaulicher Verträge, der rechtskonformen Durchführung des Umlegungs- oder Enteignungsverfahrens oder durch Beratung hinsichtlich zweckdienlicher Festsetzungen.

 

Nicht zuletzt überprüfen wir aber auch Bebauungspläne noch vor der Inkraftsetzung, um etwaige Risiken bestmöglich auszuschließen.​

Ein Anwohner hat eine umfassende Stellungnahme gegen Festsetzungen des geplanten Bebauungsplans eingereicht.

Ein Anwohner hat Klage beim Oberverwaltungsgericht erhoben. Wie kann die Gemeinde reagieren?





 

Wir vertreten Kommunen und Private auch bei der rechtlichen Auseinandersetzung bezüglich Bauleitplanung.
 
Rechtliche Streitigkeiten über Bebauungspläne zeichnen sich oftmals schon während der sogenannten Planaufstellung – genauer gesagt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung – ab, wenn Anwohner ihre Stellungnahmen einreichen. Dies ist hilfreich, da die Gemeinde so ihre Eingaben überprüfen und mögliche Fehler noch rechtzeitig erkennen und entsprechend korrigieren kann. Sinnvollerweise unterstützen wir oftmals schon in dieser frühen Planungsphase, um Gemeinden bei der Einordnung und Bewertung der Stellungnahme zu helfen. Auf der anderen Seite beraten wir Anwohner dabei, möglichst stichhaltige Einwände zu formulieren, die die Gemeinden dann zur Berücksichtigung anregen.
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Ein späterer Angriff auf ein Bebauungsplan kann direkt erfolgen, als sogenanntes Normenkontrollverfahren vor den Oberverwaltungsgerichten, aber auch indirekt, etwa im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, das bei einem Verwaltungsgericht anhängig ist. Ein indirekter Angriff kommt immer dann in Betracht, wenn es um die Frage geht, ob der Bebauungsplan überhaupt Anwendung auf das Vorhaben findet, seine planungsrechtliche Zulässigkeit sich also nach § 30 BauGB oder nach § 34 BauGB zu richten hat.
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Die möglichen Streitpunkte sind mannigfaltig. Gelegentlich wird im Verwaltungsrechtsstreit dann über Formfragen, oft aber über die inhaltlichen Details der betreffenden Planung gestritten. Gegenstand kann auch die Frage sein, ob die Gemeinde einen bestimmten Belang - wie beispielsweise die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse oder Belange des Naturschutzes - richtig ermittelt und abgewogen hat.

Greift ein Fehler des Bebauungsplans durch und macht diesen insgesamt unwirksam? Muss die Gemeinde einen neuen Bebauungsplan aufstellen?




 

Wir beraten Kommunen bei der Bewertung bestehender Bauleitplanung. Meistens geht es dabei - aus unterschiedlichen Perspektiven - darum, mögliche Fehlerquellen aufzufinden oder erkannte Probleme zu bewerten. Die Fehlerfolgen möglicher Planungsfehler sind vielfältig. Wir helfen gerne bei der Einordnung.
 
Je nach Fragestellung unterstützen wir bei der Heilung einer fehlerhaften Planung oder greifen diese gezielt an. Gerade im Genehmigungsverfahren kann die (Nicht-) Anwendung eines Bebauungsplans erhebliche Auswirkungen auf den zulässigen Umfang eines Bauvorhabens haben.

Ich benötige Hilfe bei der Ausgestaltung eines städtebaulichen Vertrages. Wie kann ich bestimmte Regelungen rechtssicher vereinbaren?
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Wir beraten hinsichtlich legaler Gestaltungsmöglichkeiten städtebaulicher Verträge und erstellen individuelle, rechtssichere Verträge für Kommunen.
 
Auf Wunsch steigen wir hierzu gerne auch in die Verhandlung ein.  

Ich benötige ein Gutachten, können Sie uns hierbei helfen?
 
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Auf Wunsch erstellen wir auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts spezifische Fachgutachten, etwa zur Einordnung der Wirksamkeit eines Bebauungsplans oder städtebaulichen Vertrages oder von Handlungsempfehlungen für die rechtswirksame Gestaltung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen bei der Bauleitplanung.

Unterstützung bei der Bauleitplanung
Bewertung von Bebauungsplänen
Verhandlung und Gestaltung städtebaulicher Verträge
Stellungnahmen und Gutachten
Angriff und Verteidigung von Bebauungsplänen

Unsere Rechtsanwälte in der Kommunalberatung

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