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Unklarheiten in der Baugenehmigung gehen zu Lasten des Bauherrn!

  • Autorenbild: Peter Henningsen
    Peter Henningsen
  • 24. Feb.
  • 1 Min. Lesezeit

Der Bauherr hat es in der Hand! Auch dann, wenn die Genehmigungsbehörde Fehler macht. Er muss nicht nur in der Bauvoranfrage die richtigen Fragen stellen, sondern auch seinem Bauantrag sämtliche prüfungsrelevanten Unterlagen vollständig beifügen. 



Wer zum Beispiel eine Baugenehmigung zur „Errichtung einer Kfz-Werkstatt“ erhält, darf unter Umständen trotzdem nur Reifen wechseln – wenn die Betriebsbeschreibung nicht entsprechend formuliert ist. Unklarheiten gehen zu seinen Lasten.



Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof geht in einer aktuellen Entscheidung - 1 ZB 24.1903 - aber noch weiter: Wird eine Baugenehmigung erfolgreich von einem Nachbarn angegriffen, weil nachbarrelevante Auswirkungen nicht hinreichend erkennbar sind, trägt die Verantwortung für die Unvollständigkeit der Bauherr. 



Das scheint diskussionswürdig: Es sind schließlich die Bauaufsichtsbehörden, die im Genehmigungsverfahren wegen § 15 Abs. 1 BauNVO gerade diese Auswirkungen zu prüfen haben. 



Ist der Bauherr allein verantwortlich, scheiden auch Amtshaftungsansprüche aus. Wer einen Bauantrag einreicht, ist daher gut beraten, frühzeitig sämtliche nachbarrelevanten Auswirkungen selbst zu ermitteln und eindeutig in seine Bauvorlagen aufzunehmen, meine ich in meinem aktuellen Beitrag in der IBR.


IBR-Heft 2026, 91

 
 
 

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